Entlastung bei neuen KWK-Anlagen

Die Bundesländer Thüringen und Rheinland-Pfalz setzen sich für eine Befreiung von der EEG-Umlage auch für Neuanlagen ein. Die Europäische Kommission hatte die beihilferechtliche Genehmigung für Anlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, nicht verlängert. Entsprechend ist die volle EEG-Umlage für eigenerzeugten und eigenverbrauchten Strom zu entrichten. Thüringen hat dazu den Antrag „Entschließung des Bundesrates – Rechtssicherheit für KWK-Anlagen bei der Höhe der EEG-Umlage für Eigenstromnutzung gewährleisten“ beim Bundesrat eingereicht.

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt eine Änderung der Entschließung, um die Notwendigkeit einer schnellen beihilferechtlichen Genehmigung zu verdeutlichen. Gemeinsam mit dem Umweltausschuss fordert er eine rückwirkende Geltung der Genehmigung ab Jahresanfang. Der Wirtschaftsausschuss spricht sich für eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere des KWK-Gesetzes, aus. Das sei notwendig, um die Energieeffizienzpotenziale zu nutzen. Der EU-Ausschuss empfiehlt, die Entschließung unverändert zu fassen.

Der Bundesrat entscheidet dazu am 2. März.

>> Plenum Kompakt TOP 8 vom 20. Februar

>> Bundesratsdrucksache 23/1/18