Finaler Leitfaden Messen und Schätzen

Der finale Leitfaden zu den Regelungen bei Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten nach §§ 62a und 62b EEG wurde durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht. Bisher lag der lange erwartete Leitfaden nur in der Konsultationsfassung als Hinweis vor.

Nach Angaben der BNetzA hat diese im Dialog mit Unternehmen und Verbänden dargelegten Wünsche nach Klarstellung und praktischen Beispielen aufgegriffen und deshalb den Leitfaden gegenüber der Konsultationsfassung vom Juli 2019 deutlich ausgeweitet.

Der Leitfaden behandelt in fünf Abschnitten Abgrenzen von Strommengen, Zurechnung geringfügiger Drittverbräuche, Messen von Strommengen, Schätzen von Strommengen sowie Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch in Eigenverbrauchskonstellationen.

Der Leitfaden stellt keine Verwaltungsvorschrift dar, sondern dient betroffenen Unternehmen als Orientierungshilfe, um eine einheitliche Anwendungspraxis zu fördern und Rechtsunsicherheiten zu vermindern.

Für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen in der Eigenversorgung und stromkostenintensive Unternehmen steht zum Jahreswechsel in diesem Zusammenhang eine wichtige Frist an: Ab dem 1. Januar 2021 muss sichergestellt sein, dass umlagepflichtige Strommengen, die an andere Letztverbraucher weitergeleitet werden, mittels mess- und eichrechtskonformer Messeinrichtungen erfasst und abgegrenzt werden.

ISPEX bietet hierzu ein kompaktes Online-Seminar mit zwei Terminen im Oktober 2020 an. Machen Sie sich damit vertraut, wie Sie die Anforderungen aus dem EEG in einem Messkonzept umsetzten und den Leitfaden der BNetzA richtig anwenden.

>> Leitfaden Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten (Oktober 2020) (PDF)

>> Online-Seminar Messen und Schätzen (PDF)