Gasspeicherumlage bei 0,059 ct/kWh

Die neue Speicherumlage nach § 35e EnWG wird mit 0,059 ct/kWh zu Buche schlagen. Die Anrechnung auf Erdgas erfolgt ab Oktober 2022.

Aufgrund der Methodik der Umlage ist die erste Saldierungsperiode auf drei Monate gesetzt. Ab 1. Januar 2023 wir ein neuer Wert angesetzt. Danach sind die für die Lieferjahre 2023 und 2024 jeweils Saldierungsperioden mit sechs Monaten geplant. Die letzte Saldierung im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.03.2025 dient der Abwicklung der zeitlich begrenzten Maßnahme.

Über die „Gasspeicherumlage“ werden die Kosten für die Bereitstellung von Speichergas durch die THE umgelegt. Diese sorgt für die Befüllung der Gasspeicher entsprechend der gesetzlichen Füllstandsvorgaben. Dazu nutzt sie u.a. neben den Ausschreibungen von SSBO auch die eigene Beschaffung und Einspeicherung von Gas. Die saldierten Kosten aus Aufwendungen hierfür und Erlösen aus der Speichergasvermarktung werden auf die Bilanzkreisverantwortlichen umgelegt. Diese verrechnen die Umlage an alle Gasabnehmer weiter.

>> Mitteilung der THE

Ihr Ansprechpartner

Andreas Seegers

Andreas Seegers

0921 - 150 911 110 0921 - 150 911 115