Kabinettsbeschluss Kohleausstiegsgesetz

Am 29. Februar hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz beschlossen. Die schon bekannten Vorhaben finden sich darin wieder. Das KVBG (Kohleverstromungsbeendigungsgesetz) beendet die Stein- und Braunkohleverstromung. Der Zeitplan und die Entschädigungsleistungen sind hierbei festgeschrieben. Zudem sollen eine Kompensation für Stromverbraucher im Falle eines Strompreisanstiegs und Anpassungsgelder für ältere Beschäftigte im Kohlesektor umgesetzt werden. Die Verlängerung und Weiterentwicklung des KWKG soll zur Umrüstung von Kohle auf flexible und klimafreundliche Stromerzeugung in Angriff genommen werden.

Demnach soll die Beendigung der Stein- und Braunkohleverstromung bis spätestens 2038 umgesetzt sein. Mit der Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes wird die Löschung der durch den Kohleausstieg frei gewordenen Zertifikate verwirklicht. Bei den KWK-Anlagen stehen umfangreiche Änderungen im KWKG an. Unter anderem soll die Geltungsdauer des KWKG bis Ende 2029 fortgeschrieben werden. In der Leistungsklasse bis 50 MW (el) soll 2022 die Fortführung der Förderung bis 2025 entschieden werden. Für nach EEG privilegierte Strommengen (§ 61e bis g EEG und § 104 Abs. 4 EEG) und der ins Netz der Allgemeinen Versorgung eingespeist wird, soll ein Förderausschluss greifen. Die Förderung soll auf 3.500 vbh gedeckelt werden.

Der Entwurf ist als erster Schritt im parlamentarischen Verfahren zu sehen. Die Gesetzgebung soll im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen sein. ISPEX wird über den weiteren Fortgang berichten.

>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums