MAP Förderung verändert

Ab Januar 2020 gelten veränderte Bedingungen für das Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).

Mit der Anpassung wird die Festbetragsförderung auf eine anteilige Förderung umgestellt. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Kosten. EE-Hybridheizungen, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen werden dann entsprechend mit 35% gefördert. Gas-Hybridanlagen und Solarkollektoranlagen erhalten eine Förderung von 30%. Gasbrennwertheizungen, die erst im Laufe von zwei Jahren um eine Technologiekomponente zur Nutzung erneuerbarer Energien erweitert werden, können eine Förderung von 20% erhalten.

Außerdem wird der Ersatz von Ölheizungen durch eine Biomasse-Anlage, Wärmepumpe oder Hybridanlage mit einer zusätzlichen Prämie von 10 Prozentpunkten auf den ansonsten gewährten Fördersatz der zu errichtenden Anlage gewährt.

Die förderfähigen Kosten bestehen unter anderem in den Anschaffungskosten der Heizung und deren Installation, Einstellung und Inbetriebnahme. Darüber hinaus fließen in die Berechnung beispielsweise die Deinstallation und Entsorgung der Altanlage inkl. vorhandenem Tank, Optimierung des Heizungsverteilsystems, notwendige Wanddurchbrüche, ggf. Erdbohrungen zur Erschließung der Wärmequelle, Schornsteinsanierung sowie Anschaffung und Installation von Speichern bzw. Pufferspeichern.

>> Förderübersicht: Heizen mit erneuerbaren Energien 2020 (PDF)

>> Deutschland macht´s effizient