Mieterstromgesetz beschlossen

Der Bundestag hat das Mieterstromgesetz beschlossen. Zukünftig kann ein Vermieter, der eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert hat, den so erzeugten Strom an seine Mieter vergütet liefern. Gegenwärtig rechnet sich das meist nicht, da zwar eine Einspeisevergütung nach EEG für das öffentliche Netz, aber nicht für den Mieterstrom gezahlt wird. Zudem fällt die Vergütung geringer aus und der Vermieter muss nach wie vor den Abrechnungs- und Verwaltungsaufwand sowie das wirtschaftliche Risiko tragen. In vielen Fällen stellt ein gezielter Lieferantenwechsel und Bedarfsausschreibungen eine Alternative dar.

>> Pressmeldung des Bundeswirtschaftsministeriums

>> Stellungnahme des Bundesverbandes neue Energiewirtschaft