Neues Insolvenzverfahren für DEG Deutsche Energie GmbH

DEG Deutsche Energie GmbH neues Insolvenzverfahren

Der Insolvenzfall DEG Deutsche Energie GmbH geht in die nächste Runde. Nachdem die neue Geschäftsleitung des Energielieferanten zwischenzeitlich den Insolvenzantrag zurückgezogen hatte, wurde durch das Amtsgericht Heilbronn ein neues Insolvenzverfahren angeordnet – diesmal auf Antrag von Gläubigern. Grund sind Forderungen gegen den Energielieferanten in zweistelliger Millionenhöhe.

Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen waren nur wenige Stunden aufgehoben, bevor das Amtsgericht Heilbronn ein neuerliches Insolvenzverfahren anordnete. Den Beschluss finden Sie hier. Das Gericht folgte damit den Anträgen des Netzbetreibers Netze BW und des Übertragungsnetzbetreibers TenneT. Grund für den Beschluss seien bestehende „Forderungen im zweistelligen Millionenbereich“.

Zurückgezogen hatte den Insolvenzantrag der neue Geschäftsführer des Erlenbacher Energielieferanten. Nach einem Bericht der Regionalpresse hat die neue Geschäftsleitung ein Sanierungskonzept auf Basis von Schadensersatzansprüchen gegen verschiedene Netzbetreiber ausgearbeitet.

Neuer Insolvenzverwalter bestellt

Die von der DEG-Insolvenz betroffenen Kunden erhalten nach und nach ihre Schlussrechnungen für die in 2018 geleisteten Energielieferungen (wir berichteten).

Wir empfehlen, eingehende Rechnungen gründlich auf sachliche Richtigkeit zu prüfen und vor Zahlung offener Forderungen aktuelle Mitteilungen des neuen vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen. Die Zahlung an die Schuldnerin ist durch gerichtliche Anordnung untersagt.

In dem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass das Gericht im neuerlichen Verfahren Rechtsanwalt Michael Pluta, Stuttgart, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt hat. Den Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn finden Sie hier.

Offizielle Mitteilungen zum weiteren Vorgehen, insbesondere zum Umgang mit offenen Forderungen stehen noch aus. Laut einer energate-Mitteilung geht der neue Insolvenzverwalter allerdings davon aus, dass das „Hauptverfahren in wenigen Wochen starten kann“. Dann haben die rund 50.000 betroffenen Kunden als Gläubiger die Möglichkeit, ihre Forderungen zur Tabelle anzumelden.

Wichtiger rechtlicher Hinweis:

Diese allgemeine und unverbindliche Information ersetzt nicht die individuelle Rechtsberatung! Bitte ziehen Sie zur Prüfung der Rechtslage im Einzelfall einen qualifizierten Rechtsanwalt hinzu. Falls Sie eine individuelle Rechtsberatung benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit der ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf.