Preisbremsen: BMWK benennt Prüfbehörden

Das Warten hat ein Ende: Gestern hat das BMWK die Prüfbehörden für die Energiepreisbremsen benannt. Der Zuschlag wurde zu gleichen Teilen an PwC und die atene KOM GmbH erteilt.

Im Fokus stehen die Umsetzung und Öffnung des zentralen Antragsportals. Darüber sollen gewerbliche Großverbraucher die geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen überprüfen lassen und ggf. einen Antrag auf zusätzliche Entlastung stellen können. Einen zusätzlichen Entlastungsbetrag nach § 37a EWPBG und § 12b StromPBG können Unternehmen beantragen, deren Verbrauch im Jahr 2021 in Folge der Pandemie oder Flutkatastrophe mindestens 40 Prozent unter dem Verbrauch 2019 lag.

Ebenfalls Aufgabe der Prüfbehörden: die Einhaltung der Arbeitsplatzerhaltungspflicht sowie des Boni- und Dividendenverbots zu überwachen, um ggf. Rückforderungen von Beihilfen zu vollziehen.

Mit weiteren Informationen zum Antragsportal ist in den nächsten Wochen zu rechnen.

>> Pressemitteilung des BMWK (Stand 31.08.2023)