Stichprobenkontrolle Energieaudit

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Hinweis zur Stichprobenkontrolle für die Durchführung eines Energieaudits aktualisiert.

Demnach müssen Unternehmen, die eine schriftliche Aufforderung durch das BAFA erhalten haben, ein elektronisches Formular zur Nachweisführung ausfüllen. Daneben ist die Richtigkeit der Angaben im elektronischen Formular in einem eigenen PDF zu bestätigen. Ebenso ist der Nachweis über ein ggf. durchgeführtes Energieaudit mittels PDF-Formular beizubringen. Beide PDF-Formulare sind ausgefüllt im elektronischen Formular zu hinterlegen.

Die Kulanzregelungen wegen der Corona-Pandemie gelten fort. Sollte ein Unternehmen wegen Corona das (Wiederholungs)audit nicht rechtzeitig durchführen, wird das BAFA Nachsicht walten lassen. Die Umstände weswegen das Energieaudit nicht durchgeführt werden konnte, sind ausführlich zu dokumentieren und bei erfolgter Stichprobenkontrolle durch das BAFA als Begründung für die Verfristung bereitzuhalten.

>> Elektronisches Formular EDL-G zur Nachweisführung

>> Nachweis über die Durchführung des Energieaudits

>> Bestätigung der Richtigkeit der Angaben im elektronischen Formular

 
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