Strompreiskompensation Antragsfrist 2023

Die DEHSt hat das Ende der Antragsfrist für das Abrechnungsjahr 2023 bekannt gegeben. Bis zum 30.06.2023 können Unternehmen Beihilfen für indirekte CO2-Kosten stellen. Sobald die Antragstellung über das FMS mithilfe der QES möglich ist, wird die DEHSt gesondert informieren.

Der SPK-Antragsleitfaden liegt mit Stand 17.02.2023 bereits vor.

>> Website der DEHSt

>> SPK Leitfaden

 
Sind Sie bei den Entlastungen und Verpflichtungen für Unternehmen auf dem Laufenden?

In der Reihe Energierecht kompakt versorgt Sie die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft in kurzen Briefings mit allen notwendigen Informationen zu ausgewählten Themen um Gegenleistungen und Entlastungen. Nutzen Sie die Online-Briefings, um sich schnell und zielgerichtet auf Stand zu bringen.

Details und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier.