Energierecht kompakt:
Gegenleistungen und Entlastungen

Nach Abschaffung der EEG-Umlage dient die CO2-Bepreisung als Vehikel zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren. Daraus ergeben sich auch für Unternehmen, die unter besonderem Wettbewerbsdruck stehen, richtungsweisende Änderungen im Zusammenhang mit Entlastungen. An die Stelle von Energieeffizienzzielen treten konkrete Vorgaben zur Transformation. Dekarbonisierung und andere Gegenleistungen der Unternehmen werden zur Voraussetzung für die Entlastung. Nutzen Sie die kompakten Briefings, um sich über die für Sie relevanten Änderungen zu Gegenleistungen sowie Entlastungen aus BECV und EnFG zu informieren.

Die Experten der ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft geben in Form kompakter Briefings Updates zu den folgenden Schwerpunkten:


Briefing 2024: BECV

Mit der Einführung des nationalen Emissionshandels durch das BEHG wurde ein Richtungswechsel vollzogen. Zum Schutz der internationalen Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Branchen mit besonders hohen Verbräuchen fossiler Brennstoffe ergeben sich aus der BEHG Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) Entlastungsmöglichkeiten. Die Veranstaltung leistet eine detaillierte Einführung ins Thema BEHG/BECV und bietet Checklisten für das aktuelle Antragsverfahren.

Dieses Webinar können Sie als Aufzeichnung (Veranstaltung vom 25.01.2024) buchen. Sie erhalten 30 Tage Zugang zum Video sowie die Veranstaltungsunterlagen als PDF. Die Videoaufrufe sind nicht begrenzt. Sie können die Inhalte in Ihrem eigenen Tempo durcharbeiten, unterbrechen oder rekapitulieren. Die Referenten stehen Ihnen für Verständnisfragen per E-Mail zur Verfügung.

Details und Buchungsmöglichkeit finden Sie unter Mediathek der ISPEX Akademie.


Briefing 2024: Besondere Ausgleichsregelung (BesAR)

Bekannte Entlastungsmöglichkeiten unter neuem Label: Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) dient der Vereinheitlichung der Umlagen auf Strom und bündelt viele der bewährten Regelungen. Die Veranstaltung zeigt die Systematik der Regelung und der Antragsstellung. Sie bereiten sich damit gezielt auf die Antragstellung 2024 vor.

Dieses Webinar können Sie als Aufzeichnung (Veranstaltung vom 26.01.2024) buchen. Sie erhalten 30 Tage Zugang zum Video sowie die Veranstaltungsunterlagen als PDF. Die Videoaufrufe sind nicht begrenzt. Sie können die Inhalte in Ihrem eigenen Tempo durcharbeiten, unterbrechen oder rekapitulieren. Die Referenten stehen Ihnen für Verständnisfragen per E-Mail zur Verfügung.

Details und Buchungsmöglichkeit finden Sie unter Mediathek der ISPEX Akademie.


Update: Energiekalender 2024

Zum Jahresauftakt bieten wir Ihnen die Gelegenheit, mit frischen Kenntnissen das Jahr 2024 anzugehen. In einem erweiterten Briefing stellen wir Ihnen die neuesten rechtlichen Entwicklungen vor, um gut gerüstet die Aufgaben bei Energiesteuern und Abgaben angehen zu können.

Details und Buchungsmöglichkeit finden Sie unter Mediathek der ISPEX Akademie.

Die Briefings helfen,

  • die rechtlichen Grundlagen zu verstehen,
  • den Handlungsbedarf abzuschätzen,
  • die Nachweispflichten zu erfüllen.

Die Veranstaltung richtet sich an

  • Geschäftsführer:innen
  • Syndikusanwälte
  • Energie- und Budgetverantwortliche im Management
  • Energiemanager:innen

Ihre Referenten

  • Dipl.-Jur. Jonathan Hübner
  • Dipl.-Jur. Ian Ditt

Ansprechpartner

Für ein Angebot zu einem individuellen Workshop oder bei Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen als Ansprechpartner das Team ISPEX Akademie unter der Telefonnummer 0921 – 150 911 110 oder per Email akademie@ispex.de gerne zur Verfügung.