Energierecht kompakt:
Gegenleistungen und Entlastungen

Nach Abschaffung der EEG-Umlage dient die CO2-Bepreisung als Vehikel zur Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren. Daraus ergeben sich auch für Unternehmen, die unter besonderem Wettbewerbsdruck stehen, richtungsweisende Änderungen im Zusammenhang mit Entlastungen. An die Stelle von Energieeffizienzzielen treten konkrete Vorgaben zur Transformation. Dekarbonisierung und andere Gegenleistungen der Unternehmen werden zur Voraussetzung für die Entlastung. Nutzen Sie die kompakten Briefings, um sich über die für Sie relevanten Änderungen zu Gegenleistungen sowie Entlastungen aus BECV und EnFG zu informieren.

Die Experten der ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft geben in Form kompakter Briefings Updates zu den folgenden Schwerpunkten:

Gegenleistungen der Unternehmen

Zukünftig müssen Unternehmen im Zusammenhang mit Privilegierungen bei Energiesteuern, Abgaben und Umlagen „ökologische Gegenleistungen“ erbringen. Vergünstigungen wie Begrenzungen oder Erstattungen werden zukünftig nur noch gewährt, wenn die betreffenden Unternehmen nachweisen können, dass sie einen Teil der Vergünstigung in wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen, Dekarbonisierung der Produktion oder ungeförderten Strom aus Erneuerbaren Energien investieren.

Um die Privilegierungen dauerhaft zu erhalten, bedarf es einer rechtzeitigen Umstellung im Energiemanagementsystem, in der Wirtschaftlichkeitsberechnung der identifizierten Maßnahmen, in der Investitionsplanung und in der Energiebeschaffung bzw. Energieerzeugung.

  • Update Gegenleistungen (mit EnFG): 11.05.2023, 14:00 – 15:30 Uhr

Entlastungen für Unternehmen

Bekannte Entlastungsmöglichkeiten unter neuem Label: Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) dient der Vereinheitlichung der Umlagen auf Strom und bündelt viele der bewährten Regelungen.

  • Entlastungsmöglichkeiten I (EnFG): 19.04.2023, 10:00 – 11:30 Uhr

Mit der Einführung des nationalen Emissionshandels durch das BEHG wurde ein Richtungswechsel vollzogen. Zum Schutz der internationalen Wettbewerbsfähigkeit bestimmter Branchen mit besonders hohen Verbräuchen fossiler Brennstoffe ergeben sich aus der BEHG Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) Entlastungsmöglichkeiten. Die Veranstaltung leistet eine detaillierte Einführung ins Thema BEHG/BECV und bietet Checklisten für das aktuelle Antragsverfahren.

  • Entlastungsmöglichkeiten II (BECV): 27.04.2023, 10:00 – 11:30 Uhr

Die Briefings helfen,

  • die rechtlichen Grundlagen zu verstehen,
  • den Handlungsbedarf abzuschätzen,
  • die Nachweispflichten zu erfüllen.

Die Veranstaltung richtet sich an

  • Geschäftsführer:innen
  • Syndikusanwälte
  • Energie- und Budgetverantwortliche im Management
  • Energiemanager:innen

Ihre Referenten

  • Dipl.-Jur. Jonathan Hübner
  • Dipl.-Jur. Ian Ditt

Anmeldung

Bitte melden Sie sich verbindlich an. Nutzen Sie dazu das unten stehende Formular, um sich anzumelden. Nennen Sie bitte die teilnehmenden Personen und einen Ansprechpartner für die Buchung.

Die Teilnahmegebühr je Veranstaltung beträgt 149,00 Euro zzgl. MwSt. pro Person.

Ihre Angaben werden ausschließlich für die Bearbeitung Ihrer Anfrage und die damit im Zusammenhang stehende Kommunikation zu unseren Produkten und Dienstleistungen genutzt.

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Ansprechpartner

Sie haben Fragen zum Format oder wollen die Veranstaltung als betriebliche Qualifizierungsmaßnahme für mehrere Mitarbeiter:innen buchen? Wenden Sie sich bitte an akademie@ispex.de.