Umweltbonus: Neue Förderbedingungen

Die Förderung für Elektromobilität (Umweltbonus) wird zum neuen Jahr grundlegend angepasst. Ab 1. Januar 2023 entfällt die Förderung für Plug-In-Hybride. Die Fördersätze verringern sich zudem. Besonders einschneidend für Unternehmen: Ab dem 1. September 2023 können ausschließlich Privatpersonen Förderanträge stellen.

Die Förderung wird in den nächsten Jahren kontinuierlich abgeschmolzen und beschränkt sich ab 2024 auf Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis (NLP) von unter 45.000 Euro.

Beispielsweise ergibt sich im Beantragungsjahr 2023 für Fahrzeuge bei einer Leasingdauer über 23 Monate ein Förderbetrag (Bundesanteil) von 4.500 Euro bei einem NLP von unter 40.000 Euro. Bei einem NLP über 40.000 Euro werden 3.000 Euro Bundesförderung ausgezahlt. Im Beantragungsjahr 2024 könnte eine Privatperson für einen Wagen unter 45.000 Euro NLP bei einer identischen Leasingdauer nur noch 3.000 Euro beanspruchen.

>> Pressemitteilung des BAFA