Verbändeanhörung EDL-G-Novelle

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Resultate der Verbändeanhörung im Zuge der Novelle des EDl-G veröffentlicht. Die Verbände konnten bis zum 7.2.2019 ihre Sichtweise auf den Referentenentwurf darlegen.

Unter anderem bemängelt der bne (Bundesverband neue Energiewirtschaft), dass die angedachte Regelung des § 8c Absatz 1 EDL-G (n.F.) in Form einer verpflichtenden Meldung nach Durchführung eines Energieaudits zu hohem bürokratischem Aufwand führe. Die Stichprobenprüfung durch das BAFA sei beizubehalten. Zudem beträfe das vorgeschlagene Verfahren nur die Unternehmen, die zur Durchführung der Audits verpflichtet sind. Stehe zu befürchten, dass in großem Umfang Vollzugsdefizite bestehen, sei es sinnvoll, eine Nachmeldefrist für die diejenigen Unternehmen einzuführen, die bisher trotz Verpflichtung kein EDL-G-konformes Audit durchgeführt haben. Inner-halb dieser Frist sollten diese Unternehmen dann das Audit – ohne Sanktionen befürchten zu müssen – nachholen können. Damit würde ein Anreiz auch für diese Unternehmen geschaffen, das geforderte Audit alsbald nachzuholen.

Der BDEW hält eine Umstellung des Auditturnus von der starren Datumsgrenze 05.12.2015 auf die Basis des ersten Audits ist sinnvoll. Viele auditpflichtige Unternehmen konnten aufgrund der kurzfristigen Einführung der Auditpflicht 2015 dieser nur verspätet nachkommen. Das ohnehin kurze 4-Jahres-Intervall dadurch noch weiter zu verkürzen, sei weder wirtschaftlich noch energetisch sinnvoll.

ISPEX hat die wichtigsten Änderungen und Kernpunkte für Unternehmen bei der Novelle des EDL-G zusammengefasst.

>> Energieauditauditpflicht für Unternehmen – Änderung des EDL-G sieht Bagatellgrenze vor

>> Stellungnahme des bne (PDF)

>> Stellungnahme des BDEW (PDF)