Verstöße gegen Bilanzkreistreue

Die Bundesnetzagentur hat bei zwei Unternehmen Verstöße gegen vertragliche Pflichten aus dem Bilanzkreisvertrag Strom festgestellt. Die bilanzkreisverantwortlichen Unternehmen Energie Vertrieb Deutschland (EVD) und Optimax Energy haben sich nach Auffassung der Bundesnetzagentur unzulässig verhalten, insbesondere hinsichtlich Erzeugungsprognose von Energiemengen, die dem Bilanzkreisverantwortlichen tatsächlich nicht zur Verfügung standen. Die Anpassung von Prognosefahrplänen an die Handelstätigkeit widerspräche ebenfalls der gesetzlichen Maßgabe, für eine ausgeglichene Bilanz zwischen Einspeisung und Entnahme zu sorgen.

Mit der Feststellung der Verstöße ist keine Kündigung der Bilanzkreisverträge verbunden. Diese kann nur durch die Übertragungsnetzbetreiber erfolgen. Die Feststellung kommt einer Abmahnung gleich.

Den Hintergrund für die Untersuchen stellen die erheblichen System- und Bilanzungleichgewichten im Juni 2019 dar. Die Bundesnetzagentur hat daraufhin sechs Untersuchungsverfahren eingeleitet. Das Verfahren gegen Trailstone wurde eingestellt, drei weitere Verfahren sind noch offen.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur