Weitere Verstöße Bilanzkreistreue

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat weitere Verstöße gegen die Bilanzkreistreue festgestellt. Den Lieferanten Energie Vertrieb Deutschland (EVD) und Optimax Energy attestierte die BNetzA bereits vertragswidriges Verhalten aus dem Bilanzkreisvertrag Strom. Nun erkannt sie auch bei Centrica, Danske Commodities und Statkraft Pflichtverletzungen.

Nach Erklärung der BNetzA haben „die Bilanzkreisverantwortlichen … durch einen unzureichenden Ausgleich zwischen Einspeisung und Entnahme signifikante Ungleichgewichte in ihren Bilanzkreisen verursacht“. Die Bundesnetzagentur wertete die Anmeldung von Energiemengen in der Erzeugungsprognose, die den Bilanzkreisverantwortlichen tatsächlich nicht zur Verfügung standen, als unzulässig. Zudem genügte es zur Prognose nicht, die Bilanzkreisbewirtschaftung am Saldo des Netzregelverbundes auszurichten, ohne die aktuelle Einspeisung der dem Bilanzkreis zugeordneten Erzeugungsanlagen zu berücksichtigen.

Mit der Feststellung der Verstöße ist keine Kündigung der Bilanzkreisverträge verbunden. Diese kann nur durch die Übertragungsnetzbetreiber erfolgen. Die Feststellung kommt einer Abmahnung gleich.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur