Aktuelle Kurzmeldungen 09-2019

EPEE Förderprogramm angepasst

Wie das BAFA via Twitter mitteilt, wurde das Förderprogramm Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft umbenannt in Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft. Betroffen davon sind beide Bereiche, sowohl der Förderwettbewerb als auch Linien Zuschuss und Kredit.

Die beiden letzteren sind in vier Module gegliedert. In dem ersten werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien gefördert. Das zweite unterstützt bei Ersatz oder Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen für Prozesswärme. Modul drei fördert Sensorik und Energiemanagement-Software. Modul vier umfasst die Optimierung von Prozessen und Anlagen.

>> Förderwettbewerb Energieeffizienz

>> Mitteilung des BAFA via Twitter

Nicht realisierte PV

Wie der Branchendienst energate messer meldet, wurden Strafzahlungen in Höhe von 1,7 Mio. Euro für nicht realisierte Photovoltaik-Projekte verhängt. Laut energate mussten 25 Bieter in 27 Fällen Pönalen in Höhe von 1.325.000 Euro begleichen, da die Anlagen bezuschlagt aber nicht gebaut wurden. Im Rahmen der Freiflächen-Ausschreibung im Jahr 2015 fielen bei 13 Bietern 917.650 Euro Zahlungen an. Im Folgejahr sanken die nicht umgesetzten Projekte und die Projektentwickler wurden mit 917.650 Euro wurden belangt. Für nicht umgesetzte Bezuschlagungen aus den ersten beiden Ausschreibungen des Jahres 2017 wurden schon Strafzahlungen verhängt. Hier belief sich die Summe auf  293.325 Euro.

>> Meldung bei energate messenger

Ladesäulenkarte aktualisiert

Wie die Bundesnetzagentur via Twitter mitteilte, wurde die Ladesäulenkarte turnusmäßig aktualisiert. In der interaktiven Karte sind Daten öffentlich zugänglicher Ladepunkte verzeichnet. Die Standorte und technischen Gegebenheiten, der seit Inkrafttreten der Ladesäulenverordnung errichteten Anlagen, müssen von den Betreibern an die Bundesnetzagentur übermittelt werden.

Neben der Karte steht die Liste der Ladepunkte auch als Excel-File zur Verfügung. Die Daten können unter Creative Commons License CC BY 4.0 mit Namensnennung genutzt werden.

>> Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur

>> Die eigene Ladesäule im Unternehmen

Netz- und Systemsicherheit

Die Bundesnetzagentur hat den Bericht zur Netz- und Systemsicherheit für das erste Quartal 2019 vorgelegt.

Im Bereich Redispatch waren für den Berichtszeitraum Einspeisereduzierungen in Höhe von 2.676 GWh zu verzeichnen. Die Einspeiseerhöhungen von Marktkraftwerken beliefen sich auf 2.270 GWh und der Einsatz von Reservekraftwerken auf 86 GWh. Daraus resultierten Gesamtkosten von vorläufig geschätzten 100 Mio. Im Vorjahresquartal betrug die Summe knapp 70 Mio. Euro.

Der Einsatz von Netzreservekraftwerken wurde an 39 Tagen notwendig, bei einer abgerufenen Gesamtarbeit von 126 GWh mit Kosten von geschätzten 7,7 Mio. Euro. Im Vorjahresquartal wurden am 57 Tagen Netzreservekraftwerke mit 625 GWh eingesetzt.

Das Einspeisemanagement (EinsMan) summierte sich bei der Ausfallarbeit von EEG- und KWK-Anlagen auf rund 3.265 GWh. Im gleichen Zeitraum 2018 umfasste der Wert nur 1.294 GWh. Für das erste Vierteljahr 2019 sind also bereits geschätzte Entschädigungsansprüche 364 Mio. Euro aufgelaufen.

Bei den Anpassungsmaßnahmen wurden durch vier Verteilernetzbetreiber in drei Bundesländern Anpassungen von Stromeinspeisungen in der Summe von rund 5,1 GWh angewiesen. Im Vergleichszeitraum 2018 war dies im Umfang von 0,93 GWh der Fall.

>> Quartalsbericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen 1/2019 (PDF)

Erweiterte Förderung Elektromobilität

Das Bundeskabinett hat vor der Sommerpause einen Vorschlag zu einer Steuergesetzesänderung (Jahressteuergesetzes 2019) verabschiedet. Darin werden unter anderem Maßnahmen zur weiteren Förderung der Elektromobilität angedacht. Bei der Besteuerung von Hybrid-, bzw. Elektrodienstwagen, die auch privat genutzt werden, soll die Regelung zur Anrechnung des geldwerten Vorteils bei der Einkommenssteuer auf 2030 verlängert werden. Demnach muss im Falle der Nutzung nur 1 Prozent des halben Bruttolistenpreises angerechnet werden.

Darüber hinaus sollen die Anforderungen an geförderte Fahrzeuge mit Hybridantrieb verschärft werden. Ab dem Jahr 2022 muss die (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweite der geförderten Hybrid-Fahrzeuge 60 km betragen oder ein maximaler CO2-Ausstoß von 50 g/km gelten. Ab 2025 steigt die Mindestreichweite dann auf 80 km (oder max. CO2-Ausstoß von 50 g/km).

Elektrolieferfahrzeuge sollen ebenfalls gefördert werden. Im Rahmen einer Sonderabschreibung sollen bei der Anschaffung neuer, rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge im Zeitraum von 2020 bis Ende 2030 bereits im Jahr der Anschaffung eines solchen Fahrzeugs zusätzlich zu den regulären Abschreibungsmöglichkeiten die Hälfte der Anschaffungskosten steuerlich abzuschreiben sein.

Beim Leasing und Mieten von Hybrid-, bzw.  Elektrofahrzeugen wird bis 2030 der bisherige Umfang der Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer halbiert. Das verringere auch die tatsächliche Steuerzahlung.

Die bisher schon gültige Steuerbefreiung für betriebliche Fahrräder oder Elektrofahrräder soll bis Ende 2030 verlängert werden.

>> Mitteilung beim Bundesfinanzministerium

verNETZt 02/2019 erschienen

Das Hausmagazin der Bundesnetzagentur verNETZt 02/2019 ist erschienen. Der Schwerpunkt der Ausgabe ist „Daten und Verwaltung“. In einen Interview äußert sich Peter Stratmann, Referatsleiter bei der Bundesnetzagentur, zum Start des Marktstammdatenregisters (ab. S.20). Er berichtet u.a. aus der Praxis, etwa, dass Anlagenbetreiber falsche Werte eintragen, da sie mit den Einheiten durcheinander kommen oder über die erneute Registrierung der Anlagen ohne Übernahme der Altdaten, die bei Registrierungspflichtigen auf Unverständnis stößt.

Laut Stratmann seinen 330.000 Analgen registriert, das entspräche 15 Prozent. Betreiber von Bestandsanlagen hätten jetzt noch 20 Monate Zeit, bis Ende Januar 2021 [zur Registrierung].

>> verNETZt Ausgabe 02/2019

>> Marktstammdatenregister: Start des Webportals und Registrierungspflicht

Umweltbonus 08-2019

Das BAFA hat den Antragsstand zum sogenannten Umweltbonus veröffentlicht. Demnach stellten insgesamt bis Ende August 73.661 Unternehmen und 59.152 Privatpersonen einen Antrag auf Förderung der Elektromobilität. Darunter befanden sich Anträge für 89.864 Batterieelektrofahrzeuge und 45.236 Plug-In Hybride.

Der Schwerpunkt der Antragstellung liegt mit 33.840 in NRW. Unter den TOP 10 der Anträge nach Hersteller liegt BMW mit 21.916 vorne. Dem folgen Renault mit 18.067 und smart mit 15.112 Anträgen.

>> Zwischenbilanz zum Antragstand vom 31. August 2019 (PDF)

Anfrage Abgrenzung Drittstrommengen

Die FDP-Fraktion hat im Rahmen einer kleinen Anfrage im Bundestag die Regierung aufgefordert, zur Abgrenzung von Drittstrommengen Stellung zu nehmen. Der Fragenkatalog deckte die bekannten Problemfelder im Bereich der Abgrenzung durch Messung des Eigenverbrauchs von weitergeleiteten Strommengen ab.

Neben den rechtlichen Grundlagen zu Betreibereigenschaften – die Regierung rekurriert hierbei ausschließlich auf die laufende Rechtsprechung – erfragen die Abgeordneten Details zu Messung und Schätzung (§ 62b EEG gem. EnSaG). Zu diesen Fragen verweist die Regierung lediglich auf die laufenden Konsultationen zum Hinweispapier Messen und Schätzen.

Eine weitere Frage betrifft die Rückwirkung der Messung und Schätzung. Entsprechend fragt die Fraktion, „ … ob der Bundesregierung bekannt sei, dass die Netzbetreiber eine Anwendung der §§ 62a und 62b EEG 2017 rückwirkend bis ins Jahr 2000 fordern? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dieses Vorgehen?“. Die Bundesregierung bejaht dies. Eine Angabe gegenüber dem Netzbetreiber sei aus Sicht der Bundesregierung nur und erst dann erforderlich, wenn der Letztverbraucher von dem Netzbetreiber auf Nachzahlung von Umlagen in Anspruch genommen werden sollte. Das in § 104 Absatz 11 EEG 2017 geregelte Leistungsverweigerungsrecht sei an keinerlei Frist gebunden.

Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil von März 2019 die EEG-Umlage nach dem EEG 2012 als nichtstaatliches Mittel qualifiziert. Daher fragte die FDP-Fraktion, ob „ … aus Sicht der Bundesregierung eine Abgrenzung von Stromselbstverbrauch und Stromweiterleitung für eine EEG-Umlagereduktion unter europarechtlichen Gesichtspunkten erforderlich [sei] … “. Laut Bundesregierung beziehe sich dies nur das EEG 2012. Ob dies auf die späteren Fassungen des EEG übertragbar ist, sei Gegenstand von Verhandlungen mit der Europäischen Kommission.

>> Kurzmeldung hib „Abgrenzung von Drittstrommengen“

>> BesAR 2019: Abgrenzung selbstverbrauchter Strommengen nach § 62b EEG

Ausschreibung Windenergie an Land September

Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergie an Land für den Gebotstermin zum 1. September 2019 bekannt gegeben. Der durchschnittliche Zuschlagswert von 6,20 ct/kWh spiegelt die Wettbewerbssituation dieser Ausschreibungsrunde wieder. Mit 187 MW bei einem Ausschreibungsvolumen von 500 MW erhielten alle zugelassenen Gebote den Höchstwert. Allein 64,2 MW entfielen auf vier Projekte in NRW. Weitere 30,2 MW wurden auf sechs Projekte in Schleswig-Holstein erteilt.

Der nächste Ausschreibungstermin für Windenergie an Land ist der 1. Oktober 2019.

>> Pressemitteilung der Bundesnetzagentur