Eigenversorger: 31. Juli Anzeige der Umlagebefreiung

Eigenversorger, die eine vollständige oder teilweise EEG-Umlagebefreiung (§§ 61 bis 61g EEG) im Jahr 2021 von mind. 500.000 Euro in Anspruch genommen haben, müssen bis 31. Juli eine Transparenzmeldung abgeben. Dies betrifft Fälle, bei denen die Abrechnung der EEG-Umlage über den Verteilnetzbetreiber erfolgt, ohne Weiterleitung von Strom an dritte Letztverbraucher. Bei Zuständigkeit des Übertragungsnetzbetreibers für die Umlageabrechnung muss die Meldung erst bis 31. Oktober erfolgen.

 
Welche Neuerungen werden für 2023 relevant? Welche neuen Fristen und Anforderungen kommen auf Sie zu?

Auch in diesem Jahr machen wir Sie im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Energy Compliance mit den wichtigsten „Energiesteuern und Abgaben 2023“ vertraut – wieder im 4. Quartal, diesmal aber in verschiedenen Online- und Präsenzformaten. Vermeiden Sie Fehler und Versäumnisse und sichern Sie so Ihrem Unternehmen Vergünstigungen und Erleichterungen.

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Marco Böttger

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