EnSimiMaV: Bundesrat stimmt zu

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 16. September 2022 der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV zugestimmt. Die Verordnung kann daher am 1. Oktober 2022 wie geplant in Kraft treten.

Aus der EnSimiMaV ergeben sich diverse Anforderungen für Unternehmen. Eine Übersicht haben wir für Sie hier zusammenfasst „EnSimiMaV: Pflicht zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen“.

>> BR-Plenarsitzung 16.09.2022, TOP 57

 
Das Prinzip der „ökologischen Gegenleistung“ kommt!

Vergünstigungen und Privilegien im Energiebereich waren bisher meist allein an Effizienzmaßnahmen im Unternehmen gebunden. Mit den Gesetzesreformen kommt das verpflichtende Investment in Dekarbonisierung oder Erneuerbare Energien hinzu.

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