Entwurf Osterpaket beschlossen

Die Bundesregierung hat heute am 6. April 2022 den Entwurf zum sogenannten Osterpaket beschlossen. Als Teil des Paketes sieht der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima vorgelegte „Gesetzentwurf zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ eine umfassende Novellierung der Regelungen zu Stromumlagen vor.

Wie bekannt soll die EEG-Umlage dauerhaft auf null fallen. Die KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage sollen nur noch als „Aufschlag auf die Netzentnahme“ erhoben werden.

Die Vorschriften zu Umlagen sollen aus dem EEG in das „Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Bundeszuschuss und Umlagen“ (Energie-Umlagen-Gesetz – EnUG) ausgegliedert werden. Hierin finden sich dann die Regelungen zur KWKG-, Offshore-Netz- und EEG-Umlage. Die EEG-Umlage bleibt hilfsweise erhalten. Sollte die EEG-Umlage bedarfsweise wieder erhoben werden, sind Privilegierungen für bestimmte Anlagenkonstellationen vorgesehen.

Durch den Entfall der EEG-Umlage wird die Besondere Ausgleichsregelung nicht gegenstandslos, sondern bezieht sich praktisch nur noch auf die KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage. Im Falle einer erneuten Erhebung der EEG-Umlage würde diese in die BesAR entsprechend einbezogen.

ISPEX wird den Gesetzgebungsprozess verfolgen und weiter berichten.

>> Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor (PDF)

>> Pressemitteilung des BMWK

 
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