Gasbeschaffungsumlage bei 2,419 ct/kWh

THE hat heute die Höhe der Gasbeschaffungsumlage nach § 26 EnSiG bekannt gegeben. Unternehmen müssen ab 1. Oktober 2022 mit einer Mehrbelastung von 2,419 ct/kWh auf den Gaspreis kalkulieren.

Die Höhe gilt für mindestens drei Monate. Eine Änderung würde sechs Wochen zuvor angekündigt.

Die Umlage basiert auf dem § 26 Energiesicherungsgesetz und gleicht die Ersatzbeschaffungskosten der Gasimporteure für die weggefallenen Gaslieferungen aus Russland aus. Bundeskanzler Scholz hatte bereits am 22. Juli angekündigt, dass über den Verordnungsweg die saldierte Preisanpassung nach § 26 EnSiG mittels Umlage umgesetzt wird. Die zwischenzeitlich durch die Bundesregierung verabschiedete Gaspreisanpassungsverordnung ist seit 9. August 2022 in Kraft.

>> Mitteilung der THE