Gasumlage: Ressortabstimmung eingeleitet

Das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft hat die Ressortabstimmung zur Umsetzung einer Umlage nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) am 28. Juli eingeleitet. Eine entsprechende Rechtsverordnung soll in Kürze vom Bundeskabinett verabschiedet werden und ab 1. Oktober in Kraft treten. Ein erster Referentenentwurf hierzu kursiert bereits.

Am 22.07.2022 hatte Bundeskanzler Scholz bekannt gegeben, dass die zusätzlichen Beschaffungskosten durch wegbrechende Gasimporte per saldierter Preisanpassung (§ 26 EnSiG) weitergeben werden. Das Preisanpassungsrecht nach § 24 EnSiG kommt demnach nicht zum Zuge.

Die zukünftige „Gaspreisanpassungsverordnung – GaspreisanpassV“ soll vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024 gelten. Sie regelt die Weitergabe der Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung bei ausbleibenden Gasimporten. Die unmittelbar betroffenen Gasimporteure haben einen Ausgleichsanspruch gegenüber den Marktgebietsverantwortlichen. Dieser Finanzierungsbedarf soll auf alle Bilanzkreisverantwortlichen (Gasversorger) umgelegt werden. Ähnlich zur EEG-Umlage werden diese Kosten zu den Letztverbrauchern weitergereicht.

Importeure können laut Referentenentwurf Ansprüche nur für physisch zu liefernde Gasmengen im deutschen Marktgebiet aus Beschaffungsverträgen vor dem 1. Mai 2022 für Bestandsverträge innerhalb der Saldierungsperiode geltend machen. Diese soll mit der Geltung der Verordnung beginnen, aber schon am 1. April 2024 enden. Dadurch soll eine vollständige finanzielle Abwicklung der Umlage z.B. mit nachlaufenden Forderungen gewährleistet werden. Der Bedarf ist mit dem Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers zu belegen.

Die Gasbeschaffungsumlage wird monatlich mit den Bilanzkreisverantwortlichen auf Grundlage der ihnen zugeordneten Mengen abgerechnet und voraussichtlich vollständig an die Kunden weitergegeben.

Der Marktgebietsverantwortliche führt, ähnlich wie bei der EEG-Umlage die ÜNB, das Umlagekonto. Hier sind die wesentlichen Angaben transparent aufgeführt, etwa die Berechnungsgrundlage, das Gesamtaufkommen, aggregierte Prognosewerte sowie Salden. Die Höhe der Umlage soll bis Mitte August veröffentlicht werden. Erste Schätzungen bewegen sich im Bereich von 1,5 bis 5 ct/kWh.

 
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