IDW: Empfehlung Drittmengenabgrenzung

Der Arbeitskreis „Prüfung nach KWKG und EEG“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Empfehlung zur Vorgehensweise bei den Anfragen des BAFA aus dem Dezember 2018 gegeben. Diese betrafen Unternehmen, die für das Begrenzungsjahr 2019 im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung Anträge gestellt hatten. Sofern die Angaben zu den selbstverbrauchten und den weitergeleiteten Strommengen im Antragsverfahren nichtzutreffend ermittelt wurden, haben die Antragsteller einen geänderten Nachtrag zum Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vorzulegen.

Die IDW Empfehlung skizziert Grundsätze für die Identifikation des Letztverbrauchers und für die Zurechnung der Stromverbräuche und gibt Formulierungshilfen für den Prüfungsvermerk.

Die rechtlichen Fragestellungen bestanden bereits vor dem Energiesammelgesetz (EnSaG) und konnten durch dieses nicht vollständig ausgeräumt werden.

>> BesAR 2019: Abgrenzung selbstverbrauchter Strommengen nach § 62b EEG

>> Besondere Ausgleichsregelung: Weiterleitung von Strom im Antragsverfahren 2019

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