Osterpaket beschlossen

Der Bundestag am 7. Juli 2022 eine umfangreiche Novelle im Energierecht beschlossen. Unter anderem wurde das EEG umfassend umgestaltet. Die EEG-Umlage ist nun dauerhaft abgeschafft. Die Regelungen zu Umlagen wurden in das neue Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ausgegliedert.

In zweiter und dritter Lesung befasste sich der Bundestag heute am 7. Juli mit dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen „Entwurf eines Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ (BT-Drs. 20/1630). Angenommen wurde Entwurf auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/2580 (neu)). Das Änderungsgesetz ist Teil des sogenannten Osterpakets*. Das geänderte EEG wird als EEG 2023 zum Jahresbeginn 2023 in Kraft treten.

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

Bei den Umlagen ergibt sich eine neue Lage. Diese werden in das neue Energiefinanzierungsgesetz ausgegliedert. Die im ursprünglichen Gesetzentwurf genutzte Bezeichnung Energieumlagengesetz (EnUG) wurde abgeändert. Die Umlagen nach dem EnFG bestehen ausschließlich in der Offshore-Netzumlage sowie der KWKG-Umlage. Die schon im laufenden Jahr auf null abgesenkte EEG-Umlage entfällt ab 2023 als rechtliches Konstrukt. Ein Wiederaufleben müsste demnach auf dem Weg der Gesetzgebung erfolgen. Die Übertragungsnetzbetreiber erhalten einen Ausgleichsanspruch für eventuelle Mehrbedarfe gegenüber der Bundesrepublik. Überschüsse sollen zurückfließen. Die Veröffentlichung der Höhe der verbliebenen Umlage erfolgt durch die ÜNB bis 25. Oktober für das Folgejahr.

Besondere Ausgleichsregelung

Die Besondere Ausgleichsregelung bleibt insofern erhalten, als dass die Begrenzungswirkung sich nur noch auf die verbliebenen Umlagen des EnFG auswirkt. Die ursprünglich angedachten Regelungen zur Begrenzung einer wiedererhobenen EEG-Umlage sind obsolet. Über die genaue Ausgestaltung und die Umsetzung durch das BAFA wird ISPEX eigens berichten.

Das Gesetz ist laut Entwurf nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat.

>> BT-Drs. 20/1630

>> BT-Drs. 20/2580 (neu)

>> Textarchiv des Deutschen Bundestages

*Behandelt wurden weiterhin an diesem Tage: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie- auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften (BT-Drs. 20/1634), Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (BT-Drs. 20/2355), Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BT-Drs. 20/2354).

 
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