Spitzenausgleich auch 2021

Die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes erhalten auch 2021 den Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer in voller Höhe. Das Bundeskabinett hat am 2.12.2020 den dazu notwendigen Beschluss gefasst. Dieser erfolgte auf Grundlage des Monitoringberichts des RWI – Leibniz – Institut für Wirtschaftsforschung e.V. Darin kommt das Forschungsinstitut zu dem Ergebnis, dass die Unternehmen des produzierenden Gewerbes in Deutschland den Zielwert für eine Reduzierung ihrer Energieintensität vollständig erreicht haben.

>> Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums

>> Ökosteuer-Spitzenausgleich