Strompreiskompensation: Antragsverfahren 2024

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat über das anstehende Antragsverfahren für die Strompreiskompensation informiert. Die Antragsfrist für das Abrechnungsjahr 2023 geht bis 30. Juni 2024. Im Antragsjahr 2024 wird zur Berechnung der Beihilfe ein anzusetzender Preis einer Emissionsberechtigung (EUA) von 83,59 Euro herangezogen.

Wie bekannt wird die Beantragung über das FMS und die VPS abgewickelt. Hierzu wird noch eine FMS-Aktualisierung erfolgen. Zudem verweist die DEHSt auf die neuen Förderrichtlinie für die Abrechnungsjahre 2023 bis 2030, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und heruntergeladen werden kann.

Für eine erstmalige Antragstellung für das Abrechnungsjahr 2023 empfiehlt die DEHSt, vorab ein Aktenzeichen für das Unternehmen sowie jede betroffene Anlage ein Anlagenkennzeichen zu beantragen. Für Unternehmen mit bereits bestehendem Aktenzeichen, die weitere Anlagen mit einbeziehen wollen, genügt die Beantragung weiterer Anlagenaktenzeichen. Die Beantragung kann formlos via VPS erfolgen.

Für die Antragstellung wird eine elektronische Signaturkarte benötigt. Deren Beschaffung und Aktivierung kann Zeit in Anspruch nehmen, die einzuplanen ist.

>> Richtline im Bundesanzeiger (BAnz AT 26.03.2024)

Update 10.04.2024:

>> Leitfaden zur Erstellung von Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation) (10.04.2024)

>> Strompreiskompensation – FMS-Handbuch (05.04.2024)

 
Veranstaltungshinweis: „Update: Ökologische Gegenleistungen der Unternehmen“

Zukünftig müssen Unternehmen im Zusammenhang mit Privilegierungen bei Energiesteuern, Abgaben und Umlagen „ökologische Gegenleistungen“ erbringen.

Die ISPEX Rechtsanwaltsgesellschaft informiert Sie in einem erweiterten Briefing am 26.04.2024 zu den gesetzlichen Regelungen zu ökologischen Gegenleistungen nach EnFG, BECV sowie bei der Strompreiskompensation (SPK).

Weitere Informationen Briefing finden Sie unter:
Update: Ökologische Gegenleistungen der Unternehmen.