Studie zu Wirksamkeit der Energieauditpflicht: Viel Luft nach oben

Topthema 2015: Die Energieauditpflicht für Großunternehmen. Vom Gesetzgeber als Maßnahme des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) mit ambitionierten Zielen eingeführt, bleiben die Ergebnisse bei den betroffenen Unternehmen häufig hinter den Erwartungen zurück. Eine erste Studie zur Wirksamkeit von Energieaudits belegt, dass allein die verpflichtende Durchführung nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der betrieblichen Energieeffizienz führt. Schlüssel zum Erfolg ist der Umgang mit den Auditempfehlungen.

Die Energieauditpflicht ist noch kein Erfolgsmodell, hat aber Potenzial

Noch fällt die Bilanz der gesetzlichen Energieauditpflicht eher mäßig aus. Nicht einmal 50 Prozent der ursprünglich angenommenen 50.000 von der Auditpflicht betroffenen Unternehmen haben bisher ein vollumfängliches Energieaudit durchgeführt. Doch auch die auditierten Unternehmen verbuchen nicht automatisch nennenswerte Effizienzsteigerungen beim Einsatz von Energie: Die aufgezeigten Einsparpotenziale fallen weitaus niedriger als prognostiziert aus und die Bereitschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Anschluss an das Energieaudit bleibt hinter den Erwartungen zurück.

Ohne die konsequente Umsetzung von Effizienzmaßnahmen in den Unternehmen sind die vom Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) vorgegebenen Energieeffizienzziele zum Primärenergieverbrauch aus heutiger Sicht allerdings nicht erreichbar.

Häufig bleibt es bei der Erhebung von Energiedaten

Vergleichbar mit den Ergebnissen der Studie zeigt die Betrachtung der von ISPEX durchgeführten Audits, dass vor allem bei Einmalaktionen im 4-Jahres-Turnus viel Aufwand für die Datenerhebung entsteht. Das verwundert gerade bei der erstmaligen Durchführung nicht. Viele Unternehmen fokussieren sich jedoch auf die Erfüllung der Auditpflicht. Die nachhaltige Umsetzung von Maßnahmen und die Verbesserung der betrieblichen Energieeffizienz rücken dabei häufig in den Hintergrund.

Die kontinuierliche Fortführung der im Rahmen der Auditierung üblichen Aufgaben könnte dieses Problem lösen. Mit der Einführung interner Audits etwa wird der gesetzlich vorgegebene Turnus von vier Jahren konsequent genutzt, um die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen voranzutreiben. Grundlage bleibt dabei die erstmalig zum Dezember 2015 geschaffene Datentransparenz zur Energieverwendung im Unternehmen, die regelmäßig um automatisch erfasste Verbrauchsdaten und Kennzahlen ergänzt werden muss.

Dadurch können sich die technisch Verantwortlichen auf die Ermittlung von Einsparpotenzialen konzentrieren, die in der Regel in nennenswertem Umfang vorhanden sind. Besonderes Potenzial bergen die Themen Beleuchtung und Heizung sowie die elektrischen Verbraucher im Allgemeinen. Deutliche Effekte sind allerdings oft schon durch strukturelle Änderungen und intelligente Steuerungsmöglichkeiten ohne großen finanziellen Aufwand erzielbar.

Mit Förderkatalogen neue Anreize zur Umsetzung von Auditempfehlungen setzen

Es gibt keine Verpflichtung für Unternehmen, den Maßnahmenplan des Energieauditors umzusetzen. gibt es nicht. Bisher tragen die Maßnahmen lediglich Empfehlungscharakter. Allein das Aufzeigen rentabler Effizienzpotenziale im Zuge des verpflichtenden Energieaudits soll zur Umsetzung motivieren. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der Bericht zum Energieaudit häufig abgelegt und nicht aktiv genutzt wird.

Sollte sich die Bilanz der Auditpflicht nicht deutlich verbessern, wird der Gesetzgeber über attraktive Förderprogramme für die im Zuge des Energieaudits beschriebenen Energieeffizienzmaßnahmen nachdenken müssen. Möglich sind konkrete Anreize, die an realisierte Verbesserungen geknüpft werden. Förderfähig wären Unternehmen etwa dann, wenn die nächste Auditierung eine Verbesserung der betrieblichen Energieeffizienz dokumentiert.

Der erste Schritt zur Hebung der Energieeffizienzpotenziale ist für Unternehmen der Blick auf die Ergebnisse und Empfehlungen des Auditberichts. Ziel sollte sein, in den nächsten vier Jahren bzw. bis zur nächsten verpflichtenden Auditierung ein professionelles Energiemanagement im Unternehmen aufzubauen.

Studie zu Energieaudits fällt ernüchternd aus

Die Studie zur Wirksamkeit von Energieaudits führt auf Grundlage einer im April 2016 durchgeführten Befragung von Energieauditoren zu dem Ergebnis, dass Energieaudits nicht die von der Bundesregierung geforderten Ziele im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) erfüllen. Damit hegt die vom Institut für Energieeffizienz in der Produktion EEP der Universität Stuttgart, dem Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA, der Beuth Hochschule Berlin und der DEnBAG durchgeführte Studie Zweifel an Planungsgüte und Nutzen der gesetzlichen Energieauditpflicht für große Unternehmen. Auf Grundlage von 384 Datensätzen ergibt die Hochrechnung eine Zielverfehlung des NAPE um über 50 Prozent. Grund für diese Abweichung: Die aufgedeckten Einsparpotenziale sind niedriger als prognostiziert und die Unternehmen setzen nach dem Energieaudit kaum ein Drittel der empfohlenen Energieeffizienzmaßnahmen um. Auswertungen zur „Markterhebung Energieaudit 2016“ stellt das Institut für Energieeffizienz in der Produktion (EEP) der Universität Stuttgart zur Verfügung.

Gerne beantworten Ihnen die ISPEX-Energieexperten Fragen zum Energieaudit und begleiten Sie bei der kontinuierlichen Verbesserung Ihrer betrieblichen Energieeffizienz

 

Bild: Rainer Sturm/ pixelio.de