Umlagen auf Strom 2024

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Update vom 01.02.2024: Neuer Satz § 19 StromNEV-Umlage

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben den Satz der § 19 StromNEV-Umlage für 2024 nachkorrigiert. Es gilt ab 1. Januar 2024 ein Wert von 0,643 ct/kWh. Die Neuberechnung wurde aufgrund des Wegfalls des Bundeszuschusses für die Übertragungsnetzentgelte notwendig. Die Grafik und der PDF-Download entsprechen dem korrigierten Stand von Anfang 2024. Der Text verbleibt auf Stand 25. Oktober 2023


Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Umlagen auf Strom für 2024 veröffentlicht. Die Unternehmen können mit einer minimalen Gesamtentlastung von 0,031 ct je Kilowattstunde rechnen.

Der Kostenblock der Stromumlagen macht ab 1. Januar 2024 nur noch 1,3334 ct/kWh aus. Die Tendenz zur leichten Verringerung der Umlagekosten hält damit an. Für 2023 ergibt sich noch eine Gesamtbelastung aus den Umlagen von 1,365 ct/kWh.

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Die KWKG-Umlage 2024 sinkt leicht von derzeit 0,357 ct/kWh auf 0,275 ct/kWh. Bei der Umlage nach StromNEV § 19 ergibt sich fast keine Änderung. Hier sind im kommenden Jahr 0,403 ct/kWh fällig und damit 0,014 ct weniger als bisher. Die einzige Steigerung tritt bei der Offshore-Netzumlage auf. Hier steigt der Umlagesatz von 0,591 ct/kWh in 2024 auf 0,656 ct/kWh.

Die Umlage nach § 18 AbLaV („Abschaltbare Lasten-Umlage“) ist im Jahr 2023 ausgelaufen und spielt im kommenden Jahr keine Rolle mehr.

Die sogenannte „Wasserstoff-Umlage“ gem. § 118 Abs. 6 EnWG wird über die § 19 StromNEV-Umlage abgerechnet und nicht als separate Umlage geführt.

Die übrigen Kostenbestandteile Stromsteuer (2,050 ct/kWh) und Konzessionsabgabe (0,110 ct/kWh) für Sondervertragskunden laufen unabhängig von den Umlagen. Diese bleiben unverändert für 2024.

>> Übersicht Steuern, Abgaben, Umlagen auf den Strompreis 2024 (PDF)

>> Mitteilung bei netztransparenz.de

 
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