EKDP: Verlängerung bis Jahresende

Im Rahmen des angekündigten wirtschaftlichen Abwehrschirms soll das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) und das angedachte KMU-Programm in dem Maßnahmenpaket Strom- und Gaspreisbremse aufgehen. Entsprechende Nachfolgeregelungen werden derzeit erarbeitet. Für den Übergang wird das EKDP bis Jahresende verlängert. Vorbehaltlich der Genehmigung der Europäischen Kommission können Unternehmen gefördert werden, und zwar für den gesamten Förderzeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2022.

Die Anträge können laut BAFA-Website bereits gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt erst, sobald die Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt.

>> BAFA Themenseite EKDP

 
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