Gasspeicherumlage: Verlängerung genehmigt

Die Bundesnetzagentur hat die Erhebung der Gasspeicherumlage bis zum 1. April 2027 genehmigt. Die Verlängerung stand bereits seit einiger Zeit im Raum. Mit dem Beschluss der Bundesnetzagentur (BK7-24-01-003) kann die „Methodik zur Ausgestaltung der Umlage nach § 35e EnWG“ (sog. Gasspeicherumlage) zwei Jahre länger als ursprünglich geplant angewendet werden. Eine Anpassung des Mechanismus ist mit der Entscheidung der Beschlusskammer nicht verbunden.

Die Gasspeicherumlage beträgt 0,1860 ct/kWh für das erste Halbjahr 2024. Der neue Satz für die zweite Jahreshälfte wird Mitte Mai bekannt gegeben. Mit der Umlage werden die saldierten Kosten aus der Befüllung der Gasspeicher zur Erreichung der gesetzlichen Füllstandsvorgaben auf die Letztverbraucher umgelegt. Den Kosten für die Befüllung stehen Erlöse aus der Vermarktung des Speichergases bzw. der Speicheroptionen gegenüber.

Die marktgebietsverantwortliche THE stellt die Speicherbefüllung sicher und verwaltet die Umlageerhebung. Laut THE weist der vorläufige Monatsabschluss des Umlagekontos für Februar ein Minus von rund 7,18 Mrd. € aus. Da die erste Befüllung der Speicher während der Hochpreisphase 2022 erfolgte, sind nun bei deutlich gesunkenem Marktniveau keine entsprechenden Erlöse mehr zu erzielen. Die Umlage stieg in der Folge mehrfach an. Durch die Verlängerung der Umlageerhebung ist mit einer Streckung der Kosten auf einem längeren Zeitraum und dadurch weniger deutlichen Steigerungen zu rechnen.

>> Beschluss BK7-24-01-003

>> Gasspeicherumlagekonto bei THE

>> ISPEX: Aktuelle Umlagen und Entgelt auf Erdgas

 
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