Strompreise für energieintensive Firmen

Die Opposition hat sich nach Strompreisen und Vergünstigungen der energieintensiven Industrie in Deutschland erkundigt. In einer kleinen Anfrage wollte Abgeordnete der Grünen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Eckdaten jeweils erfüllt sein müssen, um Vergünstigungen erhalten zu können, etwa die Besondere Ausgleichsregelung, das Eigenstromprivileg, die Entlastung bei der KWK-Umlage u.d.gl. Des Weiteren wurde die Höhe, der Umfang und die Zahl der begünstigten Unternehmen erfragt.

In einer Vorbemerkung führen die Fragesteller an, dass Klimaschutz und Energiewende sich an vielen Stellen als Treiber der industriellen Entwicklung erwiesen haben. So habe der Ausbau erneuerbarer Energien für viele Industriebranchen neue Absatzmärkte geschaffen. Zugleich seien die für die energieintensive Industrie relevanten Börsenstrompreise im Zuge der Energiewende massiv gefallen. Dessen ungeachtet würden energieintensiven Branchen mit Blick auf die globale Wettbewerbssituation zahlreiche Vergünstigungen im Energiesektor eingeräumt.

Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort dem entgegen, dass die in Deutschland gewährten Begünstigungen dem EU-Beihilferecht entsprächen und teilweise restriktiver seien als es das Beihilferecht zuließe. Zudem spiegele die These, die für die energieintensive Industrie relevanten Börsenstrompreise seien im Zuge der Energiewende massiv gefallen, nicht die aktuellen Entwicklungen wider. Zwar lagen die durchschnittlichen Börsenstrompreise in den Jahren 2014 bis 2017 auf einem niedrigen Niveau von unter 40 Euro pro MWh (EPEX Spot Tagesindizes Phelix Day base). Ursächlich dafür sei aber nicht die Energiewende gewesen, sondern in erster Linie die Entwicklung der Weltmarktpreise für Kohle, die sich bis 2016 gegenüber 2011 etwa halbierten. Nach ihrem Tiefpunkt im Jahr 2016 stiegen die Börsenstrompreise wieder deutlich an. Mit knapp 50 Euro pro MWh lagen die Börsenstrompreise 2018 um 50 Prozent höher als 2016. Verursacht worden sei dieser Anstieg vor allem von den gestiegenen Kohlepreisen am Weltmarkt, darüber hinaus aber auch durch die Entwicklung der Zertifikatepreise im EU-Emissionshandel, die sich seit 2016 mehr als vervierfachten.

In der Antwort führt die Bundesregierung – soweit Zahlen dazu vorliegen – in Tabellenform nach Entlastungstatbestand die angefragten Zahlen auf. Beispielsweise erhielten im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung für das Begrenzungsjahr 2016 in der Branche der Metallindustrie 412 Unternehmen eine Privilegierung für 27.163 GWh mit einer betriebswirtschaftlichen Ersparnis von 1.672.221.301 Euro. In anderen Fällen findet keine Branchenerhebung statt. So wurden 2016 und 2017 bei der Atypische Netznutzung rund 311 Mio. Euro, bzw. 368 Mio. Euro entlastet. Bei Individuellen Netzentgelten für stromintensive Letztverbraucher nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV fielen jeweils 549 Mio. Euro für 2016 und 738 Mio. Euro für 2017 als Entlastung an.

>> Anfrage Drucksache 19/7246 (PDF)

>> Antwort Drucksache 19/7654 (PDF)

>> Steuern, gesetzliche Abgaben und Umlagen

>> Netzentgelte