Aktuelle Kurzmeldungen 03-2019

Netz- und Systemsicherheit Q2-Q3/2018

Die Bundesnetzagentur hat den Bericht zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen für das zweite und dritte Quartal (Zahlen in Klammern) des Jahres 2018 vorgelegt.

Darin werden der Redispatch, der Einsatz von Reservekraftwerken, das Einspeisemanagement (EinsMan) und die Anpassungsmaßnahmen der Verteilnetzbetreiber verzeichnet.

Der Redispatch für das Q2 (Q3), d.h. Einspeisereduzierungen und -erhöhungen, beliefen sich bei den Reduzierungen 1.080 GWh (1.571 GWh) und bei den Erhöhungen auf 1.020 GWh (1.411 GWh). Laut Schätzung der Übertragungsnetzbetreiber liegen die Kosten dafür bei ca. 33,8 Mio. Euro (76,9 Mio. Euro).

Netzreservekraftwerke wurden an 43 (43) Tagen mit einer Gesamtarbeit von 128 GWh (120 GWh) eingesetzt. Die Kosten summierten sich auf 11,3 Mio. Euro (12,4 Mio. Euro).

Im Bereich Einspeisemanagement (EinsMan) wurden durch die Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber 945 GWh (723 GWh) Ausfallarbeit gemeldet. Geschätzt umfassen die Entschädigungsansprüche 102 Mio. Euro (78 Mio. Euro).

Anpassungsmaßnahmen erreichten bei den Stromeinspeisungen für das zweite Quartal einen Umfang von 4,1 GWh bei den Stromeinspeisungen bei zwei Verteilernetzbetreibern. Im dritten Quartal meldete ein Verteilernetzbetreiber Anpassungen in Höhe von 1,2 GWh. Die per definitionem entschädigungslosen Maßnahmen erfolgen zumeist in besonderen Erzeugungs- und Netzkonstellationen, die nicht verallgemeinerungsfähig sind.

>> Bericht zu Netz- und Sicherheitsmaßnahmen 2. und 3. Quartal 2018

Strompreise für energieintensive Firmen

Die Opposition hat sich nach Strompreisen und Vergünstigungen der energieintensiven Industrie in Deutschland erkundigt. In einer kleinen Anfrage wollte Abgeordnete der Grünen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Eckdaten jeweils erfüllt sein müssen, um Vergünstigungen erhalten zu können, etwa die Besondere Ausgleichsregelung, das Eigenstromprivileg, die Entlastung bei der KWK-Umlage u.d.gl. Des Weiteren wurde die Höhe, der Umfang und die Zahl der begünstigten Unternehmen erfragt.

In einer Vorbemerkung führen die Fragesteller an, dass Klimaschutz und Energiewende  sich an vielen Stellen als Treiber der industriellen Entwicklung erwiesen haben. So habe der Ausbau erneuerbarer Energien für viele Industriebranchen neue Absatzmärkte geschaffen. Zugleich seien die für die energieintensive Industrie relevanten Börsenstrompreise im Zuge der Energiewende massiv gefallen. Dessen ungeachtet würden energieintensiven Branchen mit Blick auf die globale Wettbewerbssituation zahlreiche Vergünstigungen im Energiesektor eingeräumt.

Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort dem entgegen, dass die in Deutschland gewährten Begünstigungen dem EU-Beihilferecht entsprächen und teilweise restriktiver seien als es das Beihilferecht zuließe. Zudem spiegele die These, die für die energieintensive Industrie relevanten Börsenstrompreise seien im Zuge der Energiewende massiv gefallen, nicht die aktuellen Entwicklungen wider. Zwar lagen die durchschnittlichen Börsenstrompreise in den Jahren 2014 bis 2017 auf einem niedrigen Niveau von unter 40 Euro pro MWh (EPEX Spot Tagesindizes Phelix Day base). Ursächlich dafür sei aber nicht die Energiewende gewesen, sondern in erster Linie die Entwicklung der Weltmarktpreise für Kohle, die sich bis 2016 gegenüber 2011 etwa halbierten. Nach ihrem Tiefpunkt im Jahr 2016 stiegen die Börsenstrompreise wieder deutlich an. Mit knapp 50 Euro pro MWh lagen die Börsenstrompreise 2018 um 50 Prozent höher als 2016. Verursacht worden sei dieser Anstieg vor allem von den gestiegenen Kohlepreisen am Weltmarkt, darüber hinaus aber auch durch die Entwicklung der Zertifikatepreise im EU-Emissionshandel, die sich seit 2016 mehr als vervierfachten.

In der Antwort führt die Bundesregierung – soweit Zahlen dazu vorliegen – in Tabellenform nach Entlastungstatbestand die angefragten Zahlen auf. Beispielsweise erhielten  im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung für das Begrenzungsjahr 2016 in der Branche der Metallindustrie 412 Unternehmen eine Privilegierung für 27.163 GWh mit einer betriebswirtschaftlichen Ersparnis von 1.672.221.301 Euro. In anderen Fällen findet keine Branchenerhebung statt. So wurden 2016 und 2017 bei der Atypische Netznutzung rund 311 Mio. Euro, bzw. 368 Mio. Euro entlastet. Bei Individuellen Netzentgelten für stromintensive Letztverbraucher nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV fielen jeweils 549 Mio. Euro für 2016 und 738 Mio. Euro für 2017 als Entlastung an.

>> Anfrage Drucksache 19/7246 (PDF)

>> Antwort Drucksache 19/7654 (PDF)

>> Steuern, gesetzliche Abgaben und Umlagen

>> Netzentgelte

Eichrechtskonformes Laden

Wie der VKU (Verband Kommunaler Unternehmen) berichtet, haben sich Vertreter von Ministerien, Landeseichbehörden, Konformitätsbewertungsstellen, Hersteller sowie Betreiber von Ladesäulen auf eine Kompromiss zum eichrechtskonformen Laden von Elektrofahrzeugen verständigt.

Hintergrund war, wie ab dem 1. April 2019 mit DC-Ladesäulen im Rahmen des Mess- und Eichrechts sowie der Preisangabenverordnung umzugehen sei.

Ziel war es, den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur sicherzustellen und eine Lösung für die eichrechtskonforme Nachrüstung des Bestandes zu entwickeln.

Als Ergebnis verständigte man sich auf eine kontinuierliche Umrüstung ohne eine förmlich-einheitliche Frist. Stattdessen stellt jeder Betreiber von Ladeeinrichtungen seinen konkreten, individuellen Nachrüstplan der am Sitz seiner Niederlassung zuständigen Eichbehörde vor. Darin hat er zu erläutern, ob der Messgerätehersteller mit dem er zusammenarbeitet, sich bereits in einem Konformitätsbewertungsverfahren befindet und wann voraussichtlich mit dem Erteilen einer Baumusterprüfbescheinigung zu rechnen ist. Daneben ist anzugeben, wann mit der Marktverfügbarkeit einer konformitätsbewerteten Ladeeinrichtung und dem voraussichtlichen Abschluss der Umrüstung des kompletten Bestandes des betreffenden Ladepunktbetreibers zu rechnen ist.

>> Meldung auf der Internetseite des VKU

>> Die eigene Ladesäule im Unternehmen

Netzausbau Q4-2018

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Stand zum Netzausbau für das vierte Quartal 2018 bekannt gegeben.

Demnach ergibt sich auf Grundlage des Bundesbedarfsplangesetzes eine Ausbaustrecke von 5.900 km. Davon entfallen auf Netzverstärkungen 3.050 km. Innerhalb der Zuständigkeiten sind rund 3.600 km davon der Bundesnetzagentur zugewiesen. Darunter befinden sich 2.750 km in der Bundesfachplanung und knapp 200 km vor dem Planfeststellungsverfahren. Rund 2.200 km der Gesamtausbaustrecke sind den Ländern unterstellt. Gegenwärtig sind hiervon 40 km im Raumordnungsverfahren und rund 1.100 km vor beziehungsweise im Planfeststellungsverfahren.

Im Ergebnis wurden bisher rund 600 km genehmigt und 250 km realisiert. Im vierten Quartal 2018 wurden 106 km fertiggestellt.

Der Ausbaubedarf aus dem Energieleitungsausbaugesetz beläuft sich aktuell auf 1.800 km. Hiervon stehen 20 km im Raumordnungsverfahren, bzw. 550 km im Planfeststellungsverfahren. Genehmigt sind 1.200 km, von denen 800 km realisiert wurden.

Im vierten Quartal 2018 wurden 6 km (sic!) gebaut.

>> Übersichtsseite der Bundesnetzagentur

BesAR 2019: Durchschnittliche Strompreise

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die durchschnittlichen Strompreise für das Antragsverfahren 2019 berechnet und veröffentlicht.

>> Tabelle durchschnittliche Strompreise 2019

Umweltbonus 02 – 2018

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat den Zwischenstand zur Antragsstellung beim sogenannten Umweltbonus veröffentlicht. Demnach wurden bis 28.02.2018 insgesamt 103.079 Anträge auf Förderung der Elektromobilität gestellt. Hiervon entfielen 67.014 auf reine Batterieelektrofahrzeuge und 36.014 auf Plug-In Hybride. Die übrigen 51 Antragsstellungen sind auf Brennstoffzellenfahrzeuge zurückzuführen.

Nach Bundesländern differenziert liegt der Antragsschwerpunkt mit 26.671 Anträgen in NRW, gefolgt von Bayern mit 19.714 und BaWü mit 17.469. Bremen bildet mit 509 Anträgen das Schlusslicht.

Unternehmen reichten mit 56.060 Anträgen am häufigsten ein. Durch Privatpersonen wurden der Umweltbonus 45.229 mal beantragt. Die übrigen Antragsstellungen verteilen sich auf Stiftungen, Körperschaften und Kommunale Betriebe, bzw. Zweckverbände.

>> Zwischenbilanz zum Antragstand vom 28. Februar 2019 (PDF)

MaStR: 100.000 Registrierungen

Wie die Bundesnetzagentur via Twitter mitteilte, wurden bereits 100.000 Registrierungen seit Start des Webportals des Marktstammdatenregisters (MaStR) durchgeführt.

Unternehmen sind verpflichtet, ihre Einheiten auf elektronischem Weg im zentralen Register der Energiewirtschaft zu melden. Bei ungenügender oder fehlender Registrierung drohen der Verlust der Vergünstigungen, bzw. Bußgelder.

>> Marktstammdatenregister: Start des Webportals und Registrierungspflicht

IDW: Empfehlung Drittmengenabgrenzung

Der Arbeitskreis „Prüfung nach KWKG und EEG“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Empfehlung zur Vorgehensweise bei den Anfragen des BAFA aus dem Dezember 2018 gegeben. Diese betrafen Unternehmen, die für das Begrenzungsjahr 2019 im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung Anträge gestellt hatten. Sofern die Angaben zu den selbstverbrauchten und den weitergeleiteten Strommengen im Antragsverfahren nichtzutreffend ermittelt wurden, haben die Antragsteller einen geänderten Nachtrag zum Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vorzulegen.

Die IDW Empfehlung skizziert Grundsätze für die Identifikation des Letztverbrauchers und für die Zurechnung der Stromverbräuche und gibt Formulierungshilfen für den Prüfungsvermerk. Die rechtlichen Fragestellungen bestanden bereits vor dem Energiesammelgesetz und konnten durch dieses nicht vollständig ausgeräumt werden.

>> BesAR 2019: Abgrenzung selbstverbrauchter Strommengen nach § 62b EEG

>> Besondere Ausgleichsregelung: Weiterleitung von Strom im Antragsverfahren 2019

EDL-G Novelle im Bundesrat

Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Novelle des EDL-G beschlossen. Die Novelle liegt nun zur Beratung dem Bundesrat vor.

Durch die Neuregelung würden u.a. Nicht-KMU mit weniger als 500.000 kWh/a Gesamtenergieverbrauch von der Pflicht zum Energieaudit befreit.

>> Beratungsvorgang beim Bundesrat (121/19)

>> 121/19 Grunddrucksache

>> Energieauditauditpflicht für Unternehmen – Änderung des EDL-G sieht Bagatellgrenze vor

BNetzA: Hinweisblatt EE-Stromspeicher

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Hinweisblatt zu EE-Stromspeichern, deren Registrierungspflichten, Amnestie und Förderung und Abgrenzung veröffentlicht.

In dem Hinweispapier legt die BNetzA ihre Auffassung zu bestimmten Rechtsfragen und die Handhabung in der Verwaltungspraxis dar.

Beispielsweise unterstreicht die BNetzA die eigenständige Registrierungspflicht für EE-Stromspeicher im Marktstammdatenregister, eine reine Registrierung einer Solaranlage sei nicht ausreichend. Des Weiteren bestehe eine Amnestieregelung für EE-Stromspeicher: „Die Amnestieregelung sieht vor, dass Förderkürzungen (Sanktionen nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 EEG) bis zum 31. Dezember 2019 für Strom aus einem EE-Stromspeicher trotz einer versäumten Speicherregistrierung im Anlagenregister oder im Marktstammdatenregister keine Anwendung finden, soweit der Anlagenbetreiber die verbundene EE-Anlage, deren Strom er zur Beladung des EE-Stromspeichers verwendet, registriert hat“.

>> Hinweis 2019/1 zu EE-Stromspeichern: Registrierungspflichten, Amnestie, Förderung und Abgrenzung

Monitoringbericht 2019

Die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt haben die Datenerhebung zum Monitoringbericht 2019 gestartet. Die betroffenen Akteure in den Bereichen Strom und Gas haben vom 18. März bis 18. April 2019 Zeit, die angeforderten Daten über die Datenübermittlungsplattform MonEDA, bzw. Excel Files abzugeben.

Das Monitoring erfolgt jährlich gemäß § 63 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz  (EnWG). Grundlage ist der § 35 EnWG. Der Bericht soll Markttransparenz herstellen und dient der Wahrnehmung der Regulierungsaufgaben der Bundesnetzagentur in den Bereichen der Elektrizität und Gas.

>> Information beim Bundeskartellamt

AG Energiebilanzen:  Energie in Zahlen

Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB – AG Energiebilanzen) hat ihre Tätigkeit in einer neuen Broschüre vorgestellt. Darin werden Ziele und Aufgaben der AG Energiebilanzen sowie die Grundlagen der deutschen Energiestatistik erläutert.

Nach eigenen Angaben ist die Energiebilanz [der AGEB] die bedeutendste statistische Informationsbasis für die Energiepolitik und dient als Grundlage wichtiger weiterführender Berechnungen und Maßnahmen, wie der Ermittlung von Treibhausgasemissionen oder als Basis für die Durchführung des Monitorings zum Energiekonzept der Bundesregierung. Mitglieder sind laut AGEB  im Jahr 2019 der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) Berlin, der Deutsche Braunkohlen-Industrie und Verein e.V. (DEBRIV) Berlin, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) Berlin, die EEFA GmbH Münster, das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI), der Gesamtverband Steinkohle e.V. (GVSt) Essen, der Mineralölwirtschaftsverband e.V. (MWV) Berlin, das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V. Essen, der Verein der Kohlenimporteure e.V. Berlin sowie das Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Stuttgart.

>> AGEB: Energie in Zahlen (PDF)