EnSikuMaV verlängert

Der Bundesrat hat am 10. Februar der Verlängerung der EnSikuMaV1 zugestimmt. Damit gelten die Einsparmaßnahmen, die im September 2022 beschlossen wurden, bis 15. April 2023. Davon unabhängig sind Pflichten, die Unternehmen auf Grundlage der EnSimiMaV2 auferlegt wurden. Diese Verordnung ist seit 1. Oktober 2022 in Kraft und läuft erst Ende September 2024 aus.

Die jetzt verlängerte EnSikuMaV gilt derzeit in der zweiten geänderten Fassung. Die Zusammenfassung der letzten Änderung finden Sie hier.

1Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV)
2Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV)

>> Vorgang beim Bundesrat

 
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