Aktuelle Kurzmeldungen 06-2023

EnSimiMaV: FAQ Umsetzung veröffentlicht

Das Bundeswirtschaftsministerium stellt ein FAQ zur Umsetzung der EnSimiMaV* (§ 4 EnSimiMaV) zur Verfügung. Darin gibt das BMWK seine Auffassung zu bestimmten Fragestellungen wieder. Allerdings weist das BMWK darauf hin, dass es über keine Auslegungshoheit bzgl. der Verordnung verfügt.

Beispielsweise wird in Frage Nr. 7 der Aspekt Umsetzungsschwierigkeiten aufgeworfen:
„Wie ist mit ´Sonderfällen´ zur Einhaltung der 18 Monatsfrist umzugehen, wie u.a. Lieferengpässe oder sonstige Schwierigkeiten bei der Umsetzung [?]“.

„Antwort: Die Maßnahmen sind gemäß § 4 Absatz 2 EnSimiMaV „unverzüglich“ umzusetzen. Unverzüglich kann angenommen werden, wenn ohne schuldhaftes Zögern i.S.v. § 121 Absatz 1 Satz 1 BGB die Endenergieeinsparmaßnahme umgesetzt wurde. Aufgrund der Heterogenität der Energieeffizienzmaßnahmen und der international gestörten Lieferketten und resultierender Lieferengpässe sowie des allgemein herrschenden Mangels an Fachkräften, ist eine kurzfristige Umsetzung nicht in jedem Fall möglich. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird daher eine lange Umsetzungszeit, von bis zu 18 Monaten, normiert. Dabei bildet nach § 4 Absatz 1 Satz 2 die zugrundeliegende Norm DIN EN 17463 die Grundlage für die einheitliche und nachvollziehbare Bewertung der Wirtschaftlichkeit für alle adressierten Unternehmen. In Fällen von nachgewiesenen Lieferengpässen muss die Umsetzung zumindest begonnen worden sein, d.h. verbindliche Leistungs- und Lieferverträge ohne Rücktrittsoption müssen geschlossen worden sein. Sonstige vergleichbare Verzögerungen, können unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles akzeptiert werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass alle möglichen und erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig ergriffen wurden. Allerdings lässt sich aufgrund der Vielzahl möglicher Fallgestaltungen keine pauschale Aussage hierzu treffen“.

Die EnSimiMaV wurde im Rahmen einer drohenden Gasmangellage bzw. Energiekrise im Sommer 2022 beschlossen und tritt am 1. Oktober 2024 außer Kraft.

*Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV)

>> Fragen und Antworten zu §4 Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (PDF)


SPK: Leitfaden aktualisiert

Die DEHSt hat im Hinblick auf das bevorstehende Fristende für die Beantragung der Strompreiskompensation (SPK) am 30.06.2023 den Leitfaden nochmals aktualisiert. U.a. wurden im Anhang die Kürzungsfaktoren ergänzt.

>> SPK-Leitfaden Stand 08.06.2023

 
Energie, Umwelt, Klima – Nachhaltigkeit wird zur Managementaufgabe!

Ab 2024 beginnen die Anforderungen für Unternehmen zu steigen: Im Nachhaltigkeitsbericht hält sukzessive die verpflichtende Darstellung zum aktiven Management von unternehmerischen Chancen in Bezug auf die Bereiche Klima, Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft etc. Einzug. Unser kompaktes Briefing am 29.06.2023 zum „Verpflichtendes Chancenmanagement im neuen Nachhaltigkeitsbericht“ versorgt Sie mit den Key Facts.

Details und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier.
 


Stromsteuer: Informationsschreiben quotale Zuordnung

Die Generalzolldirektion hat ein Informationsschreiben zur quotalen Zuordnung steuerfreier Strommengen herausgegeben. Darin wird die Zuordnung von steuerfreiem Strom aus Stromerzeugungsanlagen auf verschiedene Entnahmestellen innerhalb der Kundenanlage erläutert. Relevant ist dies für die Anwendungsfälle nach § 9 bzw. § 9a StromStG.

>> Informationsschreiben zur quotalen Zuordnung (PDF)


BesAR: Merkblatt Grüne Konditionalität

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat im Rahmen der diesjährigen Antragstellung zur Besonderen Ausgleichsregung (BesAR) ein neues Merkblatt „Grüne Konditionalität 2023“ veröffentlicht. Hinzukommt ein entsprechendes Formblatt „Erklärungen zur Grünen Konditionalität“.

Im neuen Antragsverfahren nach EnFG werden die Voraussetzungen für Unternehmen gegenüber den vormaligen Regelungen des EEG erweitert, um eine sog. „grüne Konditionalität“. Darunter sind eine erhöhte Energieeffizienz, ein hoher Grünstrombezug oder Investitionen in die Dekarbonisierung des Produktionsprozesses zu verstehen (§ 30 Abs. 3 EnFG). Folglich treten neue Nachweispflichten (§ 32 Nr. 3 EnFG) hinzu.

>> Merkblatt Grüne Konditionalität 2023

>> Formblatt Erklärungen zur Grünen Konditionalität

 
Steigen Sie zielgerichtet ins Klimamanagement ein!

Zu den Anforderungen des Energiemanagements werden in den nächsten Jahren die Aufgaben des betrieblichen Klimamanagements hinzukommen.

Wir geben im Briefing „Einführung zum Klimamanagement“ am 27.06.2023 eine fundierte Orientierung. Nutzen Sie die Einführung, um Ihre Grundlagen zu festigen oder empfehlen Sie das Webinar als objektives Briefing für die Geschäfts- oder Teamleitung.

Details und Buchungsmöglichkeiten finden Sie hier.
 


Strompreisbremse: Ende der Erlösabschöpfung

Wie das BMWK mitteilt, läuft die Abschöpfung von Überschusserlösen bei der Stromerzeugung zum 30. Juni 2023 aus. Die Bundesregierung werde die entsprechende Regelung des Strompreisbremsegesetzes nicht verlängern.

Damit bleibt die Abschöpfung bei betroffenen Stromerzeugungsanlagen auf die ersten beiden Abrechnungszeiträume (1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 und 1. April 2023 bis 30. Juni 2023) begrenzt. Die jeweiligen Abschöpfungsbeträge müssen bis Ende Juli 2023 bzw. Oktober 2023 dem regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber mitgeteilt werden.

>> Pressemitteilung des BMWK


Energieverbrauch fast 7 Prozent gesunken

Nach vorläufigen Berechnungen der AG Energiebilanzen (AGEB) ist der Energieverbrauch in Deutschland im ersten Quartal des Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um fast 7 Prozent gesunken. Demnach betrug der Primärenergieverbrauch in den ersten drei Monaten des Jahres 3.126 Petajoule (PJ) beziehungsweise 106,7 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE), somit 6,8 Prozent weniger. Die Gründe liegen nach Angaben der AGEB in den hohen Energiepreisen sowie einem um 0,3 Prozent geschrumpften BIP.

Nach Einschätzung der AGEB wurde der Verbrauchsrückgang bei privaten Haushalten sowie Gewerbe und Dienstleistungen insbesondere bei Wärmeenergien wie Erdgas und Fernwärme sowie bei Strom erreicht. Aufseiten der Industrie sorgten die hohen Energiepreise vor allem in den energieintensiven Branchen für Produktionsrückgänge im hohen einstelligen, teilweise sogar im zweistelligen Bereich. Hierbei waren stromintensive Industrien besonders betroffen.

Verbrauchssteigernd wirkte die Flüchtlingsbewegung mit einer deutlichen Bevölkerungszunahme von mehr als 1 Mio. Menschen.

Im Einzelnen stellten sich Verbrauchsrückgänge im Vergleich des ersten Quartals 2022 und 2023 ein:

Mineralöl ging gesamt um 2,6 Prozent zurück. Hierbei stieg der Verbrauch von Benzin um 5 Prozent an, Dieselkraftstoff ging um knapp 1 Prozent zurück. Bei Flugkraftstoff ergab sich eine Steigerung um 11 Prozent. Die chemische Industrie nahm 19 Prozent weniger Rohbenzin ab. Leichtes Heizöl erhöhte sich um 6 Prozent.

Mit fast 13 Prozent verzeichnet Erdgas einen starken Rückgang. Rund 6 Prozent weniger wurde bei der Stromversorgung eingesetzt, im Bereich Fernwärme mehr als 13 Prozent weniger. In der Industrie war der Verbrauch ebenfalls rückläufig.

Stein- und Braukohle verzeichneten einen Rückgang von jeweils rund 7 Prozent. Die geringere Verstromung machte sich bei beiden Energieträgern bemerkbar.

Die verbliebenen Kernkraftwerke liefen entgegen der ursprünglichen Planung im ersten Quartal 2023 im Steckbetrieb. Daraus resultierte eine Verringerung von 31,9 Prozent.

Bei den erneuerbaren Energien ergab sich im Saldo nahezu keine Veränderung.

>> Pressemitteilung der AGEB

 
Sind die Märkte wieder stabil oder doch nicht? Wie umgehen mit der Unsicherheit?

Unser dreiteiliges Online-Seminar vom 19. bis 21. Juni „Energiebeschaffung für Unternehmen“ beleuchtet die Rahmenbedingungen am Energiemarkt. Wir stellen zielführende Strategien zur Strom- und Erdgasbeschaffung sowie zur Festlegung von Einkaufszeitpunkten vor. Machen Sie sich fit für die anstehenden Beschaffungsrunden!

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